Betreuungsmodelle
Alle Betreuungsmodelle setzen nicht nur pädagogische Fachkenntnisse, sondern auch eine Erteilung der Pflegeerlaubnis vom Jugendamt voraus.
Diese wird bei Prüfung und Eignung erteilt.
Die Kindertagespflege ist mit anderen Betreuungsmodellen, wie z.B. Kindertagesstätten gleichgestellt.
Kindertagespflegepersonen arbeiten selbständig in direkter Zusammenarbeit mit dem Jugendamt.
Kindertagespflege: 1-3 Kinder
Betreuungsalter (in der Regel): 0-3 Jahre
im Haushalt der Kindertagespflegeperson
Kindertagespflege: 4-5 Kinder
Betreuungsalter (in der Regel): 0-3 Jahre
in der Regel im Haushalt der Kindertagespflegeperson
Kindertagespflege: 6-10 Kinder
Betreuungsalter: 0 Jahre bis zur Einschulung
im Haushalt der Kindertagespflegepersonen oder in gewerblich angemieteten Räumlichkeiten
Zwei Kindertagespflegepersonen betreuen jeweils 5 Kinder im Verbund


